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    Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

    gemäß Art. 28 DSGVO
    Stand: 26.05.2026

    zwischen

    Auftraggeber (Verantwortlicher)

    Der jeweilige Vertragspartner gemäß Buchung, Angebot, Rechnung oder sonstigem Vertragsabschluss mit Praxea.
    nachfolgend „Auftraggeber“

    und

    Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter)

    Alexander Schierl-Martinu
    Einzelunternehmer
    Haupstraße 34, 5202 Neumarkt am Wallersee, Österreich
    alex@werkstatt22.at

    nachfolgend „Praxea“
    gemeinsam „Parteien“.

    1. Gegenstand des Vertrags

    Dieser Vertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Praxea im Auftrag des Auftraggebers gemäß Art. 28 DSGVO.

    Der AVV gilt ausschließlich, soweit Praxea personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet.

    Der AVV wird Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien.

    2. Vertragsgegenstand und Leistungen

    Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erbringung vereinbarter Leistungen.

    Dies kann insbesondere umfassen:

    • Erstellung und Betreuung von Websites
    • Hosting
    • Kundenportal
    • Formulare
    • Terminbuchung
    • CRM- und Automationsprozesse
    • Bewertungsmanagement
    • Bewertungsanfragen
    • Kommunikation
    • Analysefunktionen
    • Support
    • technische Administration

    3. Dauer der Verarbeitung

    Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses.

    Nach Vertragsende erfolgt die Verarbeitung nur soweit:

    • gesetzlich erforderlich,
    • technisch notwendig,
    • oder vertraglich vereinbart.

    4. Art der Verarbeitung

    Die Verarbeitung kann insbesondere umfassen:

    • Erhebung
    • Speicherung
    • Organisation
    • Strukturierung
    • Nutzung
    • Bereitstellung
    • Übermittlung
    • Löschung

    5. Zweck der Verarbeitung

    Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich:

    • zur Leistungserbringung,
    • zur Kundenbetreuung,
    • zur technischen Bereitstellung,
    • zur Vertragsdurchführung.

    Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken erfolgt nicht.

    Ausgenommen bleiben eigene Datenverarbeitungen von Praxea als eigenständiger Verantwortlicher.

    6. Kategorien personenbezogener Daten

    Je nach Leistung können insbesondere verarbeitet werden:

    Stammdaten

    • Name
    • E-Mail
    • Telefonnummer
    • Adresse

    Kommunikationsdaten

    • Nachrichten
    • Termine
    • Anfragen

    Nutzungsdaten

    • IP-Adresse
    • Geräteinformationen
    • Logininformationen

    Inhaltsdaten

    • Texte
    • Bilder
    • Uploads
    • Webseiteninhalte

    Bewertungsbezogene Daten

    • Bewertungsstatus
    • Kommunikationshistorie

    7. Kategorien betroffener Personen

    • Interessenten
    • Website-Besucher
    • Kunden
    • Mitarbeiter
    • Portalnutzer
    • Ansprechpartner

    8. Weisungsrecht

    Praxea verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers.

    Weisungen können insbesondere erfolgen:

    • über gebuchte Leistungen,
    • schriftlich,
    • per E-Mail,
    • über das Kundenportal.

    Erkennt Praxea rechtswidrige Weisungen, wird der Auftraggeber informiert.

    9. Pflichten des Auftraggebers

    Der Auftraggeber bestätigt:

    • datenschutzrechtlich Verantwortlicher zu sein,
    • über notwendige Rechtsgrundlagen zu verfügen,
    • Informationspflichten erfüllt zu haben,
    • erforderliche Einwilligungen eingeholt zu haben.

    Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:

    • keine unzulässigen Daten bereitzustellen,
    • keine rechtswidrigen Inhalte hochzuladen,
    • keine sensiblen Gesundheitsdaten zu übermitteln, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

    10. Pflichten von Praxea

    Praxea verpflichtet sich:

    • Daten vertraulich zu behandeln,
    • Personal zu verpflichten,
    • geeignete Schutzmaßnahmen einzusetzen,
    • nur im Vertragsrahmen zu handeln,
    • Datenschutzverletzungen unverzüglich mitzuteilen.

    11. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

    Praxea setzt angemessene Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO ein.

    Hierzu gehören insbesondere:

    Zugriffsschutz

    • Rollen- und Rechteverwaltung
    • Passwortschutz
    • Zugriffsbeschränkung

    Übertragungsschutz

    • TLS-/SSL-Verschlüsselung

    Verfügbarkeit

    • Hosting auf professioneller Infrastruktur
    • Backupprozesse

    Integrität

    • Änderungsprotokolle
    • Berechtigungsmanagement

    Sicherheit

    • Updates
    • Monitoring
    • Schutz vor unbefugtem Zugriff

    12. Unterauftragsverarbeiter

    Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz folgender Kategorien von Unterauftragsverarbeitern zu:

    DienstleisterZweck
    GoHighLevel / LeadConnectorPlattform
    GoogleE-Mail / Kalender / Analyse
    StripeZahlungsabwicklung
    MetaMarketing
    Cloudflare (falls eingesetzt)DNS / Infrastruktur

    Praxea darf weitere Unterauftragsverarbeiter einsetzen.

    Die jeweils aktuelle Liste kann veröffentlicht werden.

    13. Drittlandübermittlungen

    Soweit Daten außerhalb des EWR verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich unter Einhaltung der DSGVO.

    Hierzu können eingesetzt werden:

    • Angemessenheitsbeschlüsse
    • Standardvertragsklauseln
    • zusätzliche Schutzmaßnahmen

    14. Unterstützungspflichten

    Praxea unterstützt den Auftraggeber angemessen bei:

    • Auskunft
    • Löschung
    • Berichtigung
    • Datenschutzverletzungen
    • Datenschutz-Folgenabschätzungen

    soweit dies verhältnismäßig ist.

    15. Datenschutzverletzungen

    Praxea informiert den Auftraggeber unverzüglich über Datenschutzverletzungen, soweit diese die Auftragsverarbeitung betreffen.

    16. Löschung nach Vertragsende

    Nach Vertragsende ist Praxea berechtigt:

    a) Daten zu löschen
    oder
    b) gesetzlich erforderliche Daten aufzubewahren.

    Technische Backups werden innerhalb üblicher Systemzyklen überschrieben.

    17. Nachweise und Kontrolle

    Praxea stellt auf angemessene Anfrage Informationen zur Verfügung, die zur Erfüllung der Nachweispflichten erforderlich sind.

    Vor-Ort-Kontrollen erfolgen nur:

    • nach angemessener Vorankündigung,
    • soweit erforderlich,
    • unter Berücksichtigung von Sicherheitsinteressen.

    18. Haftung

    Die Haftung richtet sich nach dem Hauptvertrag sowie den gesetzlichen Bestimmungen.

    19. Schlussbestimmungen

    Dieser AVV wird Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

    Eine gesonderte Unterzeichnung ist nicht erforderlich.

    Es gilt österreichisches Recht.

    Gerichtsstand: Salzburg.